DV STT: Nur wenige Stimmen haben gefehlt

An der DV STT vom Samstag in Ittigen stand aus Neuhauser Sicht der gemeinsam mit dem TTC Rapperswil-Jona eingebrachte dringliche Antrag zur Änderung des Sportreglementes im Zusammenhang mit Verlängerungen von Spielberechtigungen von Ausländern im Fokus. Das für eine Behandlung des Antrages notwendige 2/3-Mehr wurde knapp nicht erreicht. Der Antrag bleibt auf der ordentlichen Traktandenliste für die nächste DV die anfangs März 2014 stattfinden wird.

Der Antrag steht im Zusammenhang mit dem kürzlichen Entscheid der Rekurskommission mit der Wirkung der Titelaberkennung für das Neuhauser NLA Damenteam, weil die effektiv vorliegende Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von Nikola Gallerachova (Stammverein TTC Rapperswil-Jona/3. Liga/OTTV und Damenverein TTC Neuhausen/NLA/STT) bei den Playoff-Finalspielen vom 4. und 5. Mai 2013 zwischen Wädenswil und Neuhausen (6:0 und 6:3 für Neuhausen) zum Zeitpunkt der Neuhauser Spiele nicht auf der Geschäftsstelle STT vorlag. Der Antrag hat zum Ziel, dass der Nachweis für Aufenthaltsbewilligungen auch nachträglich eingereicht werden kann und der ausländerrechtliche Status beim Migrationsamt zum Zeitpunkt des Spieleinsatzes massgeblich für die Spielberechtigung ist. Dies u. a. auch weil die Migrationsämter in der Praxis die formellen Bewilligungen der Verlängerungen der Aufenthaltsbewilligungen nicht immer rechtzeitig ausstellen mit der Folge, dass die davon betroffenen ausländischen Spieler nun vorübergehend nicht mehr spielberechtigt sind. Im Gegensatz zu STT war es beim OTTV bei gleichem Sportreglement möglich, ein solches Dokument auch nachträglich einzureichen. Mit dem Entscheid der Rekurskommission ist dies definitiv nicht mehr rechtens und betrifft deshalb auch alle Vereine bis in die 6. Liga die in der laufenden Saison 2013/14 in der Schweiz wohnhafte ausländische Spieler einsetzen. Aufgrund des Entscheides der Rekurskommission ist zu befürchten, dass vor allem in den unteren Ligen vermehrt Forfait-Niederlagen wegen Formfehlern resultieren werden.

Den antragstellenden TTC Rapperswil-Jona und TTC Neuhausen ist es ein Anliegen, dass der „Fall Rapperswil-Jona/Neuhausen“ einmalig bleibt und die betroffenen Verbände und Funktionäre im Interesse des Tischtennissportes die Lehren daraus ziehen. Obwohl das Eintreten an der DV knapp verpasst worden ist, hat die Mehrheit der Delegierten erkannt, dass ein Handlungsbedarf besteht und das geltende Sportreglement angepasst werden sollte.

In dieser Angelegenheit läuft zurzeit auch ein Zivilgerichtsverfahren in dem sich der TTC Neuhausen weiter gegen den seiner Ansicht nach in rechtlicher Hinsicht falschen Entscheid der Rekurskommission mit dem Ergebnis der Aberkennung des Schweizer Meister Titels zur Wehr setzt.